Jordanien: Keine Strafmilderung für „Ehrenmorde“
In Jordanien haben sich Rechtsexperten und religiöse Vertreter gegen eine rechtliche Sonderstellungen von Ehrverbrechen ausgesprochen. Dies berichtet die jordanische Zeitung „Jordan Times“. Justizminister Ayman Odeh wird mit den Worten: „Ein Verbrechen bleibt ein Verbrechen. Alle sind vor dem Gesetz gleich“, zitiert.
Im jordanischen Recht gibt es die Möglichkeit, Straftaten, die in Rage aufgrund einer ungesetzlichen Tat des Opfers begangen wurden, nach Artikel 98 des Strafgesetzbuches mit geringen Haftstrafen zwischen drei Monaten und zwei Jahren zu bestrafen. Diese Regelung führte immer wieder dazu, dass Straftäter, die im Namen ihrer „Familienehre“ Straftaten an weiblichen Familienmitgliedern begingen, milde bestraft wurden.
Das Blatt stellt in jüngster Vergangenheit die Entwicklung fest, dass jordanische Gerichte eine Strafmilderung bei Ehrverbrechen immer häufiger ablehnen. Die „Jordan Times“ berichtet von mehreren Fällen, in denen Gerichte eine Reduktion der Haftstrafe nach Artikel 98 ablehnten. Zwar habe in jüngster Vergangenheit ein Gericht die Haftstrafe eines Mannes, der seine Schwester nach einer Vergewaltigung mit 12 Schüssen tötete um die Hälfte reduziert. Dies sei aber geschehen, weil der Vater des Opfers seine Klage fallengelassen habe und nicht aufgrund eines entsprechenden Antrags des Täters geschehen.
Beistand erhält der Minister auch von muslimischen Geistlichen, welche die Praxis der Ehrenmorde als unislamisch deklarierten. „Der Islam lehnt die Tötung anderer ab. Es gibt keine Ehrenmorde im Islam“, zitiert das Blatt den islamischen Gelehrten Abdul Rahman Ibdah.
Die Opfer von Ehrverbrechen werden dies zudem häufig aufgrund von Verläumdungen. So stellt der Chef des jordanischen Instituts für Forensik klar, dass die meisten Autopsien der weiblichen Opfer ergeben, dass diese Jungfrauen seien.