Saudi-Arabien: Diskriminierung im Aufbau von Privatschulen für Mädchen
Saudische Geschäftsfrauen haben den Bildungsminister aufgefordert, bestehende Geschlechterdiskriminierung im Bereich Bildung zu beenden. Dies berichtet die saudische Zeitung Arab News.
Bislang sei es für Frauen schwieriger private Bildungseinrichtungen für Mädchen aufzubauen als für Männer. Wolle eine Frau eine Privatschule eröffnen, so müsse sie neben der erforderlichen Ausbildung und finanziellen Mittel zusätzliche Bedingungen des Ministeriums erfüllen. Dazu gehört auch eine Genehmigung durch ihren Vormund oder Ehemann, die mit dem Antrag beim Ministerium vorgelegt werden muss. Unternehmerin Rim Al Ajab beklagt, es habe acht Monate gedauert, bis sie eine Lizenz erhalten habe. „Ich habe von diesen bürokratischen Prozessen, die bei Männern normalerweise nur wenige Wochen dauern“, so Al Ajab. Der folgende Schriftwechsel habe das Projekt um weitere Monate verzögert, wobei sie Dokumente und Zeugenaussagen über die Arbeit ihres Mannes sowie ein Empfehlungsschreiben des Imams habe einreichen müssen.
Für die Zulassung von Bildungseinrichtungen für Jungen sind andere Abteilungen zuständig als für die Mädchenbildung. Kritisiert werde die Bürokratie des Bildungsministeriums jedoch auch von männlichen Investoren. So zitiert das Blatt einen Unternehmer, der sich ebenfalls über sinnlose Auflagen und langwierige Prozesse beschwert.
Kritik am Ministerium übt auch die saudische Handelskammer: „Die Bedingungen des Ministeriums sind die größte Hürde, die Ziele, die das Ministerium selbst gesetzt hat zu erfüllen“, so der Vorsitzende Ibrahim Al Salem. Die Privatinvestitionen im Bildungssektor sollen demnach von derzeit neun auf 25 Prozent gesteigert werden.
Rechtsberater Mais Abdullah sieht in dieser Genehmigung einen Verstoß gegen das saudische Arbeitsgesetz. Die Erlaubnis durch einen Vormund sei keine Rechtsvorschrift sondern Teil der Tradition, so der Jurist.
Haya Al-Samhari, Generaldirektorin für private und ausländische Erziehung des Ministeriums sprach von gleichen Bedingungen für Männer und Frauen. Der einzige Unterschied sei die Genehmigung durch den Vormund oder Ehemann. Hier bilde der Bildungsbereich jedoch keine Ausnahme, da diese Genehmigungen auch in anderen Bereichen notwendig seien.