Jemen: Kinder bestehen auf Hinrichtung der Mutter
In der jemenitischen Hauptstadt Sanaa wurde in der vergangenen Woche eine Frau vor den Augen ihrer Kinder erschossen. Ihre Familie hätte ihr Einverständnis zur Hinrichtung in einem Gefängnis gegeben, so berichtet die jemenitische Zeitung „Yemen Times“. Die Tötung fand trotz Protesten jemenitischer und internationaler Menschenrechtsorganisationen statt.
Die Frau hatte im Jahr 2002 ihren Ehemann getötet, weil dieser eine der Töchter sexuell mißbraucht hatte: In einem Streitgespräch habe sie ein geladenes Gewehr genommen und abgedrückt. Zwei ihrer sieben Kinder sowie ihr Schwiegervater sahen der Exekution durch ein Erschießungskommando zu, die anderen Kinder warteten im Auto vor dem Gefängnis, so das Blatt, das den ältesten Sohn (25) mit den Worten zitiert: „Sie muss getötet werden, weil sie unseren Ruf ruiniert hat“
Die Menschenrechsorganisation Human Rights Watch hatte sich zuvor vergebens mit einem Brief an Jemens Präsident Ali Abdullah Saleh gewandt. Alle gerichtlichen Instanzen hatten die 2003 ausgesprochene Todesstrafe für Aischa Al-H bestätigt. Die Frau hatte ihre Tat als Notwehr beschrieben, wohingegen die Familie des Opfers behauptete, Frau Al-H habe ihren Mann getötet, weil dieser eine andere Frau heiraten wollte.
Die sieben Kinder zwischen 8 und 25 Jahren traten als Zivilkläger auf und bestanden auf dem Urteil, weil die Mutter mit der Aussage, ihr Vater hätte seine Tochter missbraucht, den Ruf der Familie öffentlich beschmutzt habe. Die Familie hat nach jemenitischem Recht, die Täterin zu begnadigen. Die Tochter hatte die Aussage der Mutter, der Vater habe sie mißbraucht zunächst bestätigt, dann jedoch zurückgezogen, so das Blatt.
Die jemenitische Menschenrechtsorganisation, HOOD welche die Verteidigung der Frau übernahm, seien sowohl die Ermittlungen als auch der Prozess nicht neutral geführt worden. Die Gruppe nannte weitere Fälle, in denen Kinder die Tötung der eigenen Mutter verlangten, Frauen würden im Jemen im Gegensatz zu männlichen Tätern kaum begnadigt.