Jemen: Foltervorwürfe politischer Gefangener

Die Flagge des JemenDie Flagge des JemenDie jemenitische Menschenrechtsorganisation HOOD hat den Generalstaatsanwalt aufgerufen, Foltervorwürfe durch Gefangene eines politischen Sicherheitsdienstes nachzugehen. Dies berichtet die jemenitische Zeitung „Yemen Times“. Aus Protest gegen Misshandlungen seien Häftlinge in der Küstenstadt Hodeida in einen Hungerstreik getreten, so das Blatt.
Bei den Inhaftierten handelt es sich um Männer, die sich dem in Afghanistan ausgerufenen „Dschihad“ angeschlossen hatten. Ihre Familienangehörigen protestierten unter anderem vor dem Parlamentsgebäude in der Hauptstadt Sanaa gegen die Haftbedingungen sowie Misshandlungen ihrer Verwandten. Laut dem Blatt befinden sich bis zu 19 Inhaftierte in Hodeida seit zwei Wochen im Hungerstreik, um gegen ihre unrechtmäßige Haft zu protestieren. Diese werden wegen „Verdachts auf Terrorismu“ festgehalten.

Ein Vertreter der Menschenrechtsorganisation forderte, die Inhaftierten vor Gericht zu stellen, anstatt sie ohne Prozess festzuhalten. Weiterhin kritisierte er, die Geheimdienste würden immer dann Personen mit dschihadistischer Vergangenheit verhaften, wenn es politische Unruhen gebe, so „Yemen Times“.

Das Blatt beschreibt den Fall eines Inhaftierten, Suleiman A., der ab 2002 zwei Jahre und acht Monate ohne Prozess in Haft des Sicherheitsdienstes saß. Man warf ihm vor, Al-Qaeda anzugehören. Der junge Mann wurde durch den Präsidenten 2005 begnadigt, nachdem sich ein Geschäftsmann bereit erklärt hatte, für ihn und acht weitere Ex-Häftlinge zu bürgen und monatlich Bericht an den Sicherheitsdienst zu erstatten. Nachdem der Geschäftsmann die Bürgschaft für einen der neun aufgab, landete auch A. erneut in Haft. Das Blatt zitiert den Bruder des Inhaftierten, der Misshandlungsspuren und Demütigungen seines Bruders im Gefängnis beschreibt.

Ein Vertreter der Menschenrechtsorganisation kritisierte, dass vermeintliche Terroristen behandelt würden, als seien sie bereits überführt, auch die Praxis, ohne entsprechenden Gerichtsbeschluss einen Bürgen finden zu müssen, sei „illegal“. Der Generalstaatsanwalt erklärte, ihm sein nichts über einen Hungerstreik bekannt, er werde jedoch entsprechende Informationen beim Sicherheitsdienst in Hodeida einholen.



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